Karriere-Start 2026: So baust du dir eine stabile Einkommensbasis auf
Der Berufseinstieg im Sommer 2026 fühlt sich für viele widersprüchlich an. Auf der einen Seite suchen Betriebe in IT, Pflege und Handwerk händeringend Nachwuchs. Auf der anderen Seite hörst du von Stellenstreichungen in Verwaltung, Kundenservice und Sachbearbeitung, weil dort KI-gestützte Prozesse Routineaufgaben übernehmen.
Beides stimmt gleichzeitig — und genau deshalb trägt die alte Logik „einen guten Job finden und dann läuft das schon“ für Einsteiger:innen 2026 nicht mehr weit.
Einkommensbasis meint dabei mehr als die Zahl auf dem Arbeitsvertrag. Sie besteht aus vier Bausteinen: einem verhandelten Grundgehalt, den geldwerten Zusatzleistungen deines Arbeitgebers, einem rechtlich sauberen Nebeneinkommen und einem Puffer, der dir bei Kündigung oder Krankheit Zeit kauft. Wer nur den ersten Baustein optimiert, steht bei der nächsten Umstrukturierung ohne Netz da.
Zur Datenlage
Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit Check-U, BERUFENET und dem Entgeltatlas kostenlose Werkzeuge zur Orientierung und Gehaltseinordnung bereit. Für Einsteiger:innen sind das die belastbarsten Quellen, weil sie auf gemeldeten Beschäftigungsdaten beruhen und nicht auf Selbstauskünften.
Konkrete Euro-Beträge nennen wir in diesem Artikel bewusst zurückhaltend. Mindestlohn, Minijob-Grenze, Sachbezugsfreigrenze und Pauschbeträge werden regelmäßig angepasst — eine Zahl aus einem Ratgeber ist schneller veraltet, als du sie brauchst. Wo eine Zahl entscheidend ist, steht dabei, wo du den aktuellen Wert findest.
Warum 2026 ein besonderes Jahr ist
Ein zweigeteilter Arbeitsmarkt
Der Fachkräftemangel ist längst branchenspezifisch statt flächendeckend. In Gesundheits- und Pflegeberufen, im Bau- und Elektrohandwerk sowie in Teilen der IT bleiben Stellen lange unbesetzt — dort hast du als Einsteiger:in Verhandlungsspielraum, den es vor zehn Jahren nicht gab.
In kaufmännischer Sachbearbeitung, Backoffice und standardisiertem Kundenservice sieht es anders aus: Dort verschiebt sich die Nachfrage von „Aufgaben abarbeiten“ zu „Prozesse und KI-Werkzeuge steuern“, und die Zahl der klassischen Einstiegsstellen sinkt.
Praktische Konsequenz: Prüfe vor jeder längeren Ausbildungs- oder Studienentscheidung, ob dein Zielberuf auf der Engpassseite oder auf der Automatisierungsseite steht. Die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit ist dafür der schnellste Check, die Berufsprofile in BERUFENET der zweite Schritt.
Orientierung kostet nichts außer Zeit
Bevor du dich festlegst, lohnen zwei kostenlose Instrumente: Check-U gleicht Stärken und Interessen mit Berufsbildern ab. Und Berufsmessen bringen dich an einem Tag mit mehr Ausbildungsbetrieben ins Gespräch als Wochen an Online-Recherche.
Solche Formate gibt es in fast jeder Region über die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Agenturen für Arbeit. Die größeren decken Ausbildung, Studium und Gründung gleichermaßen ab.
Was Einsteiger:innen realistisch verdienen
Einstiegsgehälter streuen stärker nach Branche, Region und Tarifbindung als nach Abschluss. Ein tarifgebundener Betrieb zahlt Berufsanfänger:innen regelmäßig mehr als ein nicht tarifgebundenes Start-up mit besserer Selbstdarstellung.
Zwei Größen solltest du kennen, bevor du irgendwo unterschreibst: den gesetzlichen Mindestlohn als absolute Untergrenze — den aktuellen Wert veröffentlicht die Mindestlohnkommission — und den einschlägigen Tarifvertrag deiner Branche, falls es einen gibt. Die zuständige Gewerkschaft gibt kostenlos Auskunft, welche Entgeltgruppe für deine Tätigkeit vorgesehen ist. Ein Blick dorthin ersetzt jede Bauchschätzung.
Ausbildung, Studium oder Quereinstieg?
Die drei Wege unterscheiden sich weniger im Endgehalt als im zeitlichen Verlauf — und darin, was sie dir nicht verschaffen.
| Merkmal | Duale Ausbildung | Studium | Zertifikat / Umschulung |
|---|---|---|---|
| Einkommen ab Tag eins | ja, Ausbildungsvergütung | nein (ggf. BAföG, Nebenjob) | meist nein; bei Bildungsgutschein Weiterbezug von Arbeitslosengeld möglich |
| Dauer | 2–3,5 Jahre | 3–5 Jahre bis Master | Wochen bis 2 Jahre |
| Direkte Kosten | keine, Vergütung fließt | Semesterbeiträge, Lebenshaltung | stark unterschiedlich; ggf. voll gefördert |
| Tarifanschluss | häufig, in Industrie und öffentlichem Dienst | je nach Arbeitgeber | selten unmittelbar |
| Was der Weg nicht liefert | keinen automatischen Zugang zu Positionen mit formaler Akademiker-Voraussetzung | keine Berufserfahrung und kein Einkommen während der Regelstudienzeit | keine belastbare Signalwirkung ohne Projekte oder Praxisnachweise |
Duale Ausbildung: Geld ab Tag eins, Aufstieg später
Der stärkste Hebel der Ausbildung liegt hinter dem Abschluss: Meister:in, Techniker:in oder Fachwirt:in heben das Gehaltsniveau spürbar an, und das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert diese Fortbildungen mit Zuschüssen und Darlehen.
Wer die Ausbildung als Endpunkt behandelt, verschenkt genau diesen Teil. Plane den Fortbildungsschritt schon währenddessen ein — inklusive der Frage, ob dein Betrieb Kosten übernimmt und welche Bindungsfrist er dafür verlangt.
Studium: höheres Einstiegsniveau, späterer Start
Der akademische Weg zahlt sich statistisch über die Erwerbsbiografie aus, kostet aber drei bis fünf Jahre ohne nennenswertes Einkommen.
Entscheidend ist, was du parallel aufbaust: Werkstudentenstellen und Pflichtpraktika sind für die spätere Verhandlungsposition oft mehr wert als eine Zehntelnote im Abschluss. Wer zwei einschlägige Praxisstationen vorweist, argumentiert im ersten Gehaltsgespräch mit Aufgaben statt mit Zeugnisnoten.
Zertifikatskurse und Umschulungen
Ein Zertifikat ersetzt keinen Abschluss, kann aber eine konkrete Lücke schließen. Zwei Bedingungen: Der Kurs muss AZAV-zertifiziert sein, wenn du ihn über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III finanzieren willst — und du brauchst am Ende etwas Vorzeigbares: ein Projekt, ein Portfolio, eine Praxisphase.
Der Anbietermarkt wirbt teilweise mit Jobgarantien und Gehaltsversprechen, für die es keine überprüfbare Grundlage gibt. Frag vor der Buchung nach der Vermittlungsquote der letzten Kohorte und danach, wie sie erhoben wurde. Wer darauf ausweichend antwortet, hat die Zahl nicht.
Gehalt verhandeln — auch ohne Berufserfahrung
Marktwert ermitteln, bevor du eine Zahl nennst
Die Reihenfolge entscheidet: erst Datenbasis, dann Gespräch. Nutzbar sind der Entgeltatlas der Bundesagentur (Median-Bruttoentgelte nach Beruf, Region und Alter), die Entgelttabellen des einschlägigen Tarifvertrags und — mit Vorsicht — Gehaltsportale mit Selbstauskünften.
Portale zeigen dir Größenordnungen, keine belastbaren Mediane, weil zufriedene und unzufriedene Personen unterschiedlich häufig antworten.
Bilde daraus eine Spanne mit drei Werten: Zielgehalt, realistischer Erwartungswert und Untergrenze. Die Untergrenze legst du fest, bevor du im Raum sitzt.
Formulierungen für das erste Gespräch
- Auf die Frage nach der Gehaltsvorstellung: „Auf Basis der Entgeltdaten für diese Position in der Region liegt meine Vorstellung bei [Zielwert] Euro brutto im Jahr. Über die konkrete Ausgestaltung spreche ich gern, wenn ich den Aufgabenzuschnitt vollständig kenne.“
- Wenn die erste Zahl zu niedrig ist: „Das liegt unter dem, was ich für diese Aufgaben eingeplant hatte. Was müsste ich im ersten Jahr erreichen, damit wir bei [Zielwert] landen?“
- Wenn das Budget wirklich fix ist: „Verstanden. Dann lass uns über die Bestandteile daneben sprechen — Weiterbildungsbudget, Jobticket, betriebliche Altersvorsorge — und über einen festen Termin für eine Überprüfung nach zwölf Monaten.“
Halte eine zugesagte Gehaltsüberprüfung schriftlich fest, mit Datum und Bezugsgröße. Eine mündliche Zusage im Bewerbungsgespräch überlebt einen Vorgesetztenwechsel selten.
Was neben dem Bruttogehalt zählt
Einige Bausteine sind steuerlich begünstigt und deshalb pro eingesetztem Euro mehr wert als Brutto:
- Jobticket: Zuschüsse zum Deutschlandticket sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden.
- Betriebliche Altersvorsorge: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Viele geben freiwillig mehr — danach zu fragen kostet nichts.
- Weiterbildungsbudget: Betriebliche Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse ist für dich steuerfrei. Ein zugesagtes Budget in Euro pro Jahr ist mehr wert als die Formel „Weiterbildung wird bei uns großgeschrieben“.
- Vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge: beides klein, aber dauerhaft — und in vielen Tarifverträgen ohnehin vorgesehen.
Ein Einkommen reicht selten: das zweite Standbein
Nebentätigkeit rechtlich sauber aufsetzen
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt — sie fällt unter die Berufsfreiheit. Drei Grenzen gelten trotzdem:
- Anzeige- und Genehmigungsklauseln im Arbeitsvertrag. Pauschale Verbote sind unwirksam, Anzeigepflichten in der Regel wirksam. Lies deinen Vertrag, bevor du startest.
- Arbeitszeitgesetz. Haupt- und Nebentätigkeit werden zusammengerechnet; Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten gelten für die Summe.
- Kein Wettbewerb zum Arbeitgeber. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist Konkurrenztätigkeit untersagt, für Handlungsgehilf:innen ausdrücklich nach § 60 HGB.
Steuerlich sind zwei Wege üblich: der Minijob mit pauschal versteuertem Verdienst bis zur dynamischen Geringfügigkeitsgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist — und die selbstständige Nebentätigkeit mit Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, bei der du keine Umsatzsteuer ausweist, solange du unter den dort genannten Grenzen bleibst.
Beide Grenzwerte ändern sich; die aktuellen Zahlen stehen bei der Minijob-Zentrale beziehungsweise im Gesetzestext. Die selbstständige Variante meldest du beim Finanzamt an; ein Gewerbe brauchst du nur, wenn die Tätigkeit nicht freiberuflich im Sinne des § 18 EStG ist.
Skills mit kurzer Zeit bis zum ersten Auftrag
Realistisch sind Felder, in denen du eine Arbeitsprobe statt eines Lebenslaufs vorlegen kannst: Textarbeit und Redaktion, Datenaufbereitung und Reporting, Social-Media-Betreuung für lokale Betriebe, Nachhilfe, technische Dokumentation.
Der Engpass ist am Anfang selten das Können. Es fehlt der Zugang zu den ersten drei Kund:innen — deshalb funktionieren Anfragen im eigenen Umfeld meist schneller als Plattformen mit internationalem Preisdruck.
Was du einplanen solltest: Rücklagen für die Einkommensteuer auf den Nebenverdienst, ein getrenntes Konto und eine nüchterne Rechnung, was dein Stundensatz nach Steuern und unbezahlter Akquise übrig lässt.
Vom ersten Gehalt zur finanziellen Stabilität
Notgroschen zuerst
Die gängige Faustregel lautet: drei Netto-Monatsgehälter auf einem jederzeit verfügbaren Tagesgeldkonto.
Der Puffer ist keine Geldanlage. Er ist gekaufte Verhandlungszeit — wer drei Monate überbrücken kann, muss den erstbesten Anschlussjob nicht annehmen und kann eine Kündigung arbeitsrechtlich prüfen lassen, statt sofort zu unterschreiben.
Automatisch sparen statt monatlich entscheiden
Ein Dauerauftrag am Tag nach dem Gehaltseingang schlägt jeden Vorsatz, „am Monatsende zu sparen“.
Für den Aufbau darüber hinaus sind breit streuende ETF-Sparpläne der übliche Einstieg. Kursverluste sind bei Aktien-ETFs jederzeit möglich, auch über mehrere Jahre — Geld, das du in den nächsten fünf Jahren brauchst, gehört nicht dorthin. Dieser Text ersetzt keine Anlageberatung und empfiehlt kein konkretes Produkt.
Prüfe außerdem, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und ob du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast — das ist Geld, das ohne Antrag liegen bleibt. Die aktuellen Einkommensgrenzen stehen beim Bundesfinanzministerium.
Steuererklärung: für Einsteiger:innen fast immer lohnend
Im Jahr des Berufseinstiegs hast du typischerweise kein volles Jahresgehalt bezogen, wodurch die Lohnsteuer regelmäßig zu hoch einbehalten wurde. Dazu kommen absetzbare Posten: Bewerbungskosten, Fahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung sowie die Umzugskostenpauschale bei einem beruflich veranlassten Umzug.
Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, hast du vier Jahre Zeit — eine freiwillige Erklärung für 2026 kannst du also bis Ende 2030 einreichen. Bei Pflichtveranlagung gilt der 31. Juli des Folgejahres.
Die nächsten fünf Jahre planen
Weiterbildung strategisch wählen
Zertifikate sammeln sich schnell an und wirken einzeln selten. Nützlicher ist die Frage: Welche Qualifikation ist Voraussetzung für die Position, die ich in drei Jahren anstreben will?
Bei tarifgebundenen Arbeitgebern lässt sich das exakt beantworten — die Entgeltgruppen nennen die geforderten Abschlüsse. Fördermöglichkeiten laufen über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte in Transformationsbranchen und das Aufstiegs-BAföG.
Jobwechsel als Gehaltshebel — mit Bedingungen
Ein externer Wechsel bringt in der Regel einen größeren Sprung als eine interne Erhöhung, weil dein Gehalt beim neuen Arbeitgeber am Markt und nicht an deiner Einstiegszahl gemessen wird. Kursierende Prozentangaben dazu solltest du als Erfahrungswert und nicht als Erwartung behandeln.
Gegenrechnen musst du: Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB, den Verlust der Betriebszugehörigkeit für den Kündigungsschutz nach dem KSchG (der greift erst nach sechs Monaten Wartezeit im Betrieb) und mögliche Rückzahlungsklauseln aus geförderten Fortbildungen.
Zwei bis drei Jahre im ersten Job sind für die meisten Lebensläufe die untere sinnvolle Grenze.
Netzwerk als Frühwarnsystem
Ein belastbares Kontaktnetz zeigt dir Marktbewegungen, bevor sie in Stellenanzeigen sichtbar werden — welche Abteilung wächst, wo eingestellt wird, welche Qualifikation gerade gefragt ist.
Berufseinsteiger:innen unterschätzen regelmäßig, wie viele Stellen über direkte Ansprache besetzt werden, ohne je ausgeschrieben zu sein. Fachverbände, Alumni-Gruppen und regionale Branchentreffen sind dafür der günstigste Einstieg.
Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | Warum er dich trifft |
|---|---|
| Das erste Angebot ohne Gegenfrage annehmen | Du verankerst dein Niveau für Jahre – alle späteren prozentualen Erhöhungen bauen darauf auf |
| Nur aufs Brutto schauen | Zwei Angebote mit gleichem Brutto können sich um Tausende Euro im Jahr unterscheiden |
| Die Nebentätigkeit nicht anmelden | Nicht erklärte Einnahmen sind Steuerhinterziehung, und die Anzeigepflicht steht in vielen Verträgen |
| Investieren, bevor der Puffer steht | Bei der ersten größeren Rechnung musst du womöglich zum ungünstigen Kurs verkaufen |
| Den Arbeitsvertrag nur überfliegen | Befristung, Überstundenregelung und Rückzahlungsklauseln binden dich ab der Unterschrift |
| Nur intern netzwerken | Für Wechsel und Nebenaufträge brauchst du Kontakte außerhalb des Unternehmens |
| Weiterbildung ohne Zielposition buchen | Ein Kurs ohne konkrete Zielstelle taucht im nächsten Gespräch als Randnotiz auf |
| Tarifbindung ignorieren | Sie entscheidet über Entgeltgruppe, Urlaub, Sonderzahlungen und Arbeitszeit |
| Gehaltsportale für belastbare Daten halten | Selbstauskünfte sind verzerrt – der Entgeltatlas beruht auf gemeldeten Daten |
| Zusagen mündlich stehen lassen | Eine Gehaltsüberprüfung ohne Datum und Bezugsgröße überlebt keinen Vorgesetztenwechsel |
Praktische Handlungsempfehlungen August 2026
- Engpass-Check machen: Prüfe deinen Zielberuf in der Engpassanalyse der Bundesagentur, bevor du dich auf einen mehrjährigen Weg festlegst.
- Entgeltatlas auswerten: Median-Bruttoentgelt für Beruf, Region und Altersgruppe notieren — das ist deine Verhandlungsgrundlage.
- Tarifvertrag suchen: Die zuständige Gewerkschaft nennt dir die Entgeltgruppe kostenlos.
- Drei Zahlen festlegen: Zielgehalt, Erwartungswert, Untergrenze — schriftlich, vor dem ersten Gespräch.
- Zusatzleistungen abfragen: Jobticket, bAV-Zuschuss über die gesetzlichen 15 Prozent hinaus, Weiterbildungsbudget in Euro.
- Gehaltsüberprüfung schriftlich vereinbaren, wenn das Einstiegsbudget nicht verhandelbar ist.
- Arbeitsvertrag vor Unterschrift prüfen lassen — Gewerkschaftsmitglieder bekommen die Rechtsberatung über den Mitgliedsbeitrag.
- Dauerauftrag einrichten: fester Betrag am Tag nach dem Gehaltseingang, Ziel drei Netto-Monatsgehälter.
- Nebentätigkeit sauber anmelden und die Steuerrücklage vom ersten Auftrag an bilden.
- Steuererklärung fürs Einstiegsjahr einplanen — Bewerbungs-, Fahrt- und Umzugskosten sammeln.
Fazit
Die wichtigste Verschiebung gegenüber früheren Einstiegsjahrgängen ist, dass „einen guten Job finden“ nicht mehr reicht. Der Arbeitsmarkt ist zweigeteilt — und auf welcher Seite dein Zielberuf steht, lässt sich in zehn Minuten in der Engpassanalyse nachsehen, bevor du dich auf drei Jahre festlegst.
Beim ersten Gehalt entscheidet die Reihenfolge: erst Entgeltatlas und Tarifvertrag, dann das Gespräch. Wer mit einer Datenbasis kommt, verhandelt anders als jemand, der eine Zahl schätzt — und die Untergrenze gehört festgelegt, bevor man im Raum sitzt.
Und der Baustein, den die meisten zuletzt angehen, gehört eigentlich an den Anfang: der Notgroschen. Drei Monatsgehälter sind keine Geldanlage, sondern gekaufte Verhandlungszeit — das Einzige, was verhindert, dass du den erstbesten Anschlussjob annehmen musst.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) — Entgeltatlas, BERUFENET, Check-U und die Engpassanalyse; Grundlage für Gehaltseinordnung und Berufsorientierung.
- Statistisches Bundesamt (destatis.de) — Verdiensterhebungen und Strukturdaten zum Arbeitsmarkt.
- Mindestlohnkommission (mindestlohn-kommission.de) und Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) — verbindliche aktuelle Werte für Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze.
- Gewerkschaften und Tarifregister — Entgeltgruppen und Tarifbindung; Auskunft ist für Interessierte kostenlos.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (bmbf.de) — Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG und Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung.
- Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de) — §§ 611a, 622 ff. BGB, ArbZG, BUrlG, KSchG, TVG, AGG, § 60 HGB, § 81 SGB III, § 19 UStG, § 3 Nr. 15 EStG und § 1a BetrAVG.
- Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de) — Pauschbeträge, Sachbezugsfreigrenze und Arbeitnehmersparzulage.
- Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern — regionale Ausbildungsangebote, Berufsmessen und Beratung zur Fortbildung.
Haftungsausschluss
Keine Rechts- oder Finanzberatung: Dieser Artikel auf bestjobplace.de dient der allgemeinen Information und Orientierung rund um Karriere, Gehalt und Einkommensaufbau. Er ist bewusst allgemein gehalten und kann eine auf deine Situation zugeschnittene Beratung nicht ersetzen — ob ein Ratschlag für dich trägt, hängt von deinem Arbeitsvertrag, deiner Branche, deinem Bundesland und deiner Lebenslage ab. Geht es um Vertragsklauseln, eine Kündigung, ein Zeugnis oder eine strittige Vergütung, wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an deine Gewerkschaft; Mitglieder erhalten diese Unterstützung häufig ohne zusätzliche Kosten.
Zu Zahlen und Fristen: Alle Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Gehaltsspannen, Tarifabschlüsse, Fördersummen sowie Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen verändern sich laufend — insbesondere Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze, Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung, Pauschbeträge und Einkommensgrenzen für staatliche Zulagen werden regelmäßig angepasst. Prüf jede entscheidungsrelevante Zahl vor einer Festlegung an der Originalquelle.
Rechtlicher Rahmen: § 611a BGB definiert den Arbeitsvertrag und die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit; die §§ 622 bis 626 BGB regeln Kündigungsfristen und die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, ab welcher Betriebsgröße und nach welcher Beschäftigungsdauer besonderer Schutz besteht. Das Arbeitszeitgesetz setzt die Grenzen für Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten — relevant, sobald ein Nebenjob hinzukommt, weil Haupt- und Nebentätigkeit zusammengerechnet werden. Das Bundesurlaubsgesetz legt den Mindesturlaub fest, das Tarifvertragsgesetz regelt Zustandekommen und Geltung von Tarifverträgen, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren und im laufenden Arbeitsverhältnis. Für den Umgang mit Beschäftigtendaten gelten Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG. Die Nennung einzelner Vorschriften erklärt den groben Rahmen und sagt nichts darüber aus, wie ein Gericht deinen konkreten Fall bewerten würde.
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